Konditionen

Das Stundenhonorar orientiert sich an den ortsüblichen Ansätzen von eidg. anerkannten PsychotherapeutInnen, dies nach Zeitaufwand. Bei der ersten Kontaktaufnahme informiere ich Sie über die Höhe des Stundenhonorars.

Psychologische Psychotherapie wird aktuell nicht von der Grundversicherung abgedeckt.

Sie können sich über Ihre Zusatzversicherung einen Teil der Kosten zurückerstatten lassen. Bitte informieren Sie sich bei der Zusatzversicherung direkt falls Sie eine solche haben. Andernfalls tragen Sie die Kosten vollumfänglich selbst. Gerne informiere ich Sie zu versicherungstechnischen Fragen genauer wenn Sie dies wünschen.

Ab 01.07.2022 wird in der Schweiz das Anordungsmodell eingeführt. Dies bedeutet, dass die psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung wie eine ärztliche Leistung übernommen wird. Ab 01.07.2022 werden Sie wählen können, ob Sie Ihre Grundversicherung oder Zusatzversicherung (falls vorhanden) beanspruchen möchten.

Vereinbarte Termine können ohne Kosten bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Danke für Ihr Verständnis, dass ich bei kurzfristigen Absagen und Nichterscheinen den vollen Ansatz für 60 Min. berechne.